Wien. Formuliert ist der Gerichtsbeschluss ein wenig kryptisch. Von einer "Erlagssache" ist die Rede. Und von der Absicht des Gerichts, diese "für den Bund einzuziehen", sollte nicht binnen drei Monaten jemand Anspruch darauf erheben.
Wien. Formuliert ist der Gerichtsbeschluss ein wenig kryptisch. Von einer "Erlagssache" ist die Rede. Und von der Absicht des Gerichts, diese "für den Bund einzuziehen", sollte nicht binnen drei Monaten jemand Anspruch darauf erheben.
