Strafrecht. Experten kritisieren neue Wertgrenzen.
Wien. In ihrem Schlussbericht zum Juristentag rügen die Strafrechtsexperten die geplante Anhebung der Wertgrenzen. So soll laut Gesetzesentwurf die obere Wertgrenze für den Schaden bei Vermögensdelikten (ab der es bis zu zehn Jahren Haft geben darf ) von 50.000 auf 500.000 Euro angehoben werden. Diese Verzehnfachung sei überschießend, heißt es in dem am Wochenende veröffentlichten Schlussbericht.

