Haftung für Schulden. OGH stellt klar, wie die zwingende Übernahme von Altschulden begrenzt werden kann.
Wien. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erleichtert die Sanierung von Banken im Wege der Aufteilung in eine Good Bank und eine Bad Bank. Erstmals stellt der Gerichtshof nämlich klar, wie die gesetzlich vorgeschriebene Haftung des Erwerbers für Altschulden auf ein kalkulierbares Maß beschränkt werden kann.

