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Steinschlagschaden: Polizist muss Kennzeichen nicht im Spiegel lesen

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2015/216Die Presse - Recht 2015, 16 Heft 20 v. 11.5.2015

Unfallkosten. Verwaltungsgerichtshof korrigiert Finanzsenat: Dieser hat von einem Beamten Unmögliches verlangt, um Werbungskosten geltend machen zu können.

Die Scheibe war irreparabel. [iStockphoto]

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