Betriebsunterbrechung. Auch dagegen kann man sich versichern lassen. Zahlen muss die Versicherung laut OGH aber nur, wenn man den Betrieb nicht aufgeben will.
Betriebsunterbrechung. Auch dagegen kann man sich versichern lassen. Zahlen muss die Versicherung laut OGH aber nur, wenn man den Betrieb nicht aufgeben will.
