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NACHRICHTEN

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2015/179Die Presse - Recht 2015, 17 Heft 17 v. 20.4.2015

Kuhattacke: Wanderin war selbst schuld

Wer auf Almen wandern geht, sollte Warnschilder ernst nehmen. Das zeigt der Fall einer Frau, die auf einer Almweide von einer Kuh attackiert und verletzt wurde. Bei den Zugängen waren Warnschilder "Achtung Mutterkühe! Mitführen von Hunden auf eigene Gefahr" aufgestellt. Die Frau und ihr Mann gingen trotzdem mit je einem Jagdhund an der kurzen Leine weiter. Die Frau bekommt keinen Schadenersatz: Die Schilder hätten genau vor der realisierten Gefahr gewarnt, und die freie Haltung von Rindern auf der Alm sei üblich, so der Oberste Gerichtshof (2 Ob 25/15p).

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