OGH: Konsumentenschutz kann obsolet werden.
Wenn jemand daheim nicht nur wohnt, sondern auch arbeitet, kann das ungeahnte Nebenwirkungen haben: Man kann dadurch um seinen geschützten Status als Konsument umfallen. Das zeigt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in einem Streitfall eines Kunden mit einem Baumarkt (7 Ob 94/14w).

