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Wer daheim arbeitet, ist kein Konsument

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2015/161Die Presse - Recht 2015, 19 Heft 15 v. 9.4.2015

OGH: Konsumentenschutz kann obsolet werden.

Wenn jemand daheim nicht nur wohnt, sondern auch arbeitet, kann das ungeahnte Nebenwirkungen haben: Man kann dadurch um seinen geschützten Status als Konsument umfallen. Das zeigt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in einem Streitfall eines Kunden mit einem Baumarkt (7 Ob 94/14w).

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