Es war ein Zusatzangebot – der Reiseveranstalter haftet trotzdem.
Wien. Ein Reiseunternehmer haftet für eine am Urlaubsort gebuchte Zusatzleistung zu einer Pauschalreise, wenn der Urlauber davon ausgehen muss, dass es sich um eine Eigenleistung des Unternehmens handelt. Das entschied der Oberste Gerichtshof (OGH) und gab damit einer Klägerin recht, die vor sieben Jahren in der Karibik beim Aussteigen aus einem Boot gestürzt und verletzt worden war (6Ob22/14z).

