Das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz hat das Potenzial, den Profifußball Deutschlands auf den Kopf zu stellen – freilich nur dann, wenn es auch in der Instanz hält. Der frühere Bundesliga-Torwart Heinz Müller hat das Urteil erwirkt. Er war 2009 vom FC Barnsley zu FSV Mainz 05 gewechselt, 2012 verlängerte er seinen Vertrag um weitere zwei Jahre. Der Klub setzte ihn jedoch alsbald nur mehr in der Regionalligamannschaft ein, an eine Verlängerung des Vertrags dachte der FSV nicht. Aus Sicht Müllers war das auch gar nicht nötig, sein Arbeitsverhältnis sei ohnehin bereits ein unbefristetes. Folgerichtig klagte er "auf Feststellung des Fortbestandes" – und bekam von den Mainzer Richtern recht.

