Drei zur Auswahl sind keine Lenkerauskunft
Wer sein Fahrzeug mehreren anderen überlässt, muss entweder Aufzeichnungen darüber führen, wer wann am Steuer saß, oder zumindest jemanden benennen, der die Auskunft erteilen kann. Keinesfalls reicht aber, was ein Oberösterreicher der Bezirkshauptmannschaft mitteilte: dass seine Tochter, seine Gattin oder seine Schwiegertochter das Auto zum fraglichen Zeitpunkt benutzt hätten. Der Verwaltungsgerichtshof gab einer außerordentlichen Revision der BH Braunau statt, nachdem das Landesverwaltungsgericht die Bestrafung des Mannes mit 80 Euro wegen Verletzung der Auskunftspflicht aufgehoben hatte (Ra 2014/02/0179).

