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Gericht entscheidet gegen Uber

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2015/131Die Presse - Recht 2015, 17 Heft 12 v. 19.3.2015

Trotz des Prozessverlusts in Deutschland will Uber weitermachen.

Wien. Das umstrittene US-Unternehmen Uber darf in Deutschland keine Personenfahrten mehr über seinen Internetdienst Uber-Pop vermitteln. Das Landgericht Frankfurt hat dies in einer Grundsatzentscheidung am Mittwoch für wettbewerbswidrig erklärt. Den Privatfahrern fehle die dafür notwendige Lizenz. Uber stifte damit die Fahrer zum Rechtsbruch an.

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