Trotz des Prozessverlusts in Deutschland will Uber weitermachen.
Wien. Das umstrittene US-Unternehmen Uber darf in Deutschland keine Personenfahrten mehr über seinen Internetdienst Uber-Pop vermitteln. Das Landgericht Frankfurt hat dies in einer Grundsatzentscheidung am Mittwoch für wettbewerbswidrig erklärt. Den Privatfahrern fehle die dafür notwendige Lizenz. Uber stifte damit die Fahrer zum Rechtsbruch an.

