Economist: WirtschaftsrechtChristine KaryDie Presse - Recht 2015/118Die Presse - Recht 2015, 19 Heft 11 v. 12.3.2015
Parkscheine "kauft" man scheinbar – tatsächlich zahlt man damit aber eine Abgabe. Vertragsrechtliche Grundsätze gelten da nicht. [APA]