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Kind nicht gesehen: Kein Schadenersatz

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2015/84Die Presse - Recht 2015, 15 Heft 9 v. 23.2.2015

Vater klagte Mutter des Kinds wegen Trennungsschmerzes.

Wien. Ein Mann, der von der Mutter seiner Tochter zu Unrecht des Kindesmissbrauchs verdächtigt worden war, erhält kein Schmerzengeld. Dieses hatte der Vater gefordert, weil er sein Kind ein Jahr nicht sehen durfte. Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied, dass das noch keinen Ersatzbetrag rechtfertigt.

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