Ein Urteil des VwGH lässt den Fiskus leer ausgehen.
Wien. Wer haftet bei der Einfuhr von Waren in die EU für die Bezahlung der Eingangsabgaben? Nur der Spediteur, der in eigenem Namen die Zollanmeldung gemacht hat, oder auch dessen Auftraggeber? Darum ging es in einem Streitfall, der kürzlich vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschieden wurde (2013/16/0129).

