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Zoll: Nicht immer haftet Auftraggeber

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2015/89Die Presse - Recht 2015, 20 Heft 9 v. 26.2.2015

Ein Urteil des VwGH lässt den Fiskus leer ausgehen.

Wien. Wer haftet bei der Einfuhr von Waren in die EU für die Bezahlung der Eingangsabgaben? Nur der Spediteur, der in eigenem Namen die Zollanmeldung gemacht hat, oder auch dessen Auftraggeber? Darum ging es in einem Streitfall, der kürzlich vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschieden wurde (2013/16/0129).

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