Judikatur. Man muss "nach Kräften" zum Unterhalt beitragen. Und den Unternehmerberuf eventuell aufgeben.
Wien. "Die Presse" fragte im Justizministerium nach, welche Regeln für die Anwendung des Anspannungsgrundsatzes (siehe Artikel oben) gelten. Dass Selbstständige generell anders behandelt werden als Angestellte, bestätigte das Ministerium nicht. Wohl aber, dass die Latte für alle sehr hoch liegt.

