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Vermieter beleidigt: Wohnung weg

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2015/66Die Presse - Recht 2015, 17 Heft 7 v. 9.2.2015

Kein Verzicht auf Kündigung wegen Missverhaltens.

Wien. Es gab schon lang Konflikte. Nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) ist nun klar: Nach groben Beleidigungen gegen die Vermieter müssen die Mieter ausziehen.

Die Vermieter wollten das Haus schon länger einer Generalsanierung unterziehen. Ein Mieter verhielt sich stets aggressiv gegenüber den Hausherren und wurde sogar strafrechtlich verurteilt. Schließlich verkeilte er die Eingangstür zum Haus und tauschte das Schloss aus, damit die Vermieter nicht mehr ins Haus können.

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