OGH. Die AUVA wollte nach einem Unfall mit Draisinen Regress – und blitzte ab.
Wien. Ein schwerer Unfall bei einer Fahrraddraisinenfahrt im Rahmen eines Betriebsausflugs beschäftigte kürzlich den Obersten Gerichtshof (OGH). Er wies eine Regressklage der AUVA zurück (8ObA 81/14s). Die Versicherungsanstalt wollte sich an einem in den Unfall verwickelten Draisinenlenker schadlos halten, blitzte damit jedoch ab.

