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Vor der eigenen Einfahrt geparkt: Trotzdem strafbar

RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2015/51Die Presse - Recht 2015, 16 Heft 6 v. 2.2.2015

Die Behörde darf sich eine Antwort auf die Frage erwarten, wer sein Auto vor einer Einfahrt abgestellt hat. [Feature: Clemens Fabry]

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