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Strenge Rechnung, gute . . .

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2015/46Die Presse - Recht 2015, 19 Heft 5 v. 29.1.2015

Anwälte. Ihr privates Geld mit Klientengeldern zu vermengen, ist ein absolutes No-go. Die Richtlinien sehen eine strenge Trennung vor.

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