Wien. Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zur Abzugsfähigkeit der Managergehälter von voriger Woche gibt bei der prohibitiven Abgabenbelastung der österreichischen Dienstgeber dem sprichwörtlichen I noch den i-Punkt.
Wien. Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zur Abzugsfähigkeit der Managergehälter von voriger Woche gibt bei der prohibitiven Abgabenbelastung der österreichischen Dienstgeber dem sprichwörtlichen I noch den i-Punkt.
