Konzern kann Strafen nicht auf Manager schieben
Essen. Thyssen-Krupp kann vorerst nicht mit millionenschweren Schadenersatzzahlungen eines ehemaligen Managers im Zusammenhang mit dem Schienenkartell rechnen. Das Landesgericht Düsseldorf wies am Dienstag eine Klage des Unternehmens auf Erstattung einer Kartellstrafe von 191 Millionen durch den Ex-Manager Uwe Stehlbach zurück.

