RechtspanoramaDie Presse - Recht 2015/8Die Presse - Recht 2015, 15 Heft 3 v. 12.1.2015
OGH verneint Haftung des Veranstalters eines Renntrainings.
Eine Pistensicherung ist nur bei im Voraus absehbaren Gefahren erforderlich. [APA/Barbara Gindl]