Arbeitsrecht. Seit 1. Jänner gibt es schärfere Sanktionen im Bereich des Lohn- und Sozialdumpings.
Wien. Mit Jahresbeginn sind massive Verschärfungen bei der Bekämpfung von Lohndumping und Sozialbetrug in Kraft getreten. So wird die behördliche Kontrolle auf das gesamte Arbeitsentgelt ausgeweitet. Bisher wurde nur der Grundlohn kontrolliert.

