Bescheid "sachfremd und unverständlich"
Der Verwaltungsgerichtshof hat einen Bescheid des unabhängigen Finanzsenats (jetzt: Bundesfinanzgericht) aufgehoben, weil dessen Begründung trotz außergewöhnlicher Länge völlig unklar war. Gegenstand war die Frage der steuerlichen Anerkennung von Mietverträgen unter Angehörigen. Der VwGH zitierte 20 von 88 Seiten auszugsweise mit überaus rätselhaften Sätzen. Entscheidungen müssen jedoch den "Denkprozess, der in der behördlichen Erledigung seinen Niederschlag findet", nachvollziehbar darlegen. In diesem Fall vermischten die Erwägungen der Behörde "Ansätze zu einer nachvollziehbaren Argumentation in so ausgeprägter Form mit unverständlichen und sachfremden Ausführungen", dass nicht mehr von einer geeigneten Begründung gesprochen und die Richtigkeit der getroffenen Entscheidung nicht mehr überprüft werden konnte (2010/13/0173).

