Sammelklagen. Der Ruf nach einer "Class Action" nach US-Vorbild könnte durch neue EU-Richtlinie lauter werden.
Wien. Neben der Schwierigkeit der Schadensfeststellung gibt es gerade in der Lebensmittelbranche eine weitere Hürde für das Einklagen von Kartellschäden: Die Geschädigten sind normalerweise Konsumenten. Also sehr viele Personen, wobei der Schaden pro Kopf relativ gering ist.

