Werbezahlungen als verkappter Lohn
Ein oberösterreichischer Arbeitgeber ist mit dem Versuch gescheitert, die Gehälter seiner Beschäftigten steuerfrei ein wenig aufzufetten. Er zahlte ihnen dafür, dass sie auf ihren Autos Werbeaufkleber für das Unternehmen anbrachten, nicht versteuerte "Werbezahlungen" in Höhe von 720 Euro jährlich; sie lagen damit innerhalb der Grenze, ab der Nebeneinkünfte von Lohnsteuerpflichtigen zu einer verpflichtenden Arbeitnehmerveranlagung führen (730 Euro). Für den Verwaltungsgerichtshof waren diese Zahlungen aber als Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit lohnsteuerpflichtig. Denn sie waren durch das jeweilige Dienstverhältnis veranlasst; Außenstehenden waren solche Werbeverträge nicht zugänglich (2011/15/0158).

