Betriebsgefahr keine Voraussetzung für Waisenrente nach Tod eines Arbeiters.
Wien. Ein Mann, der in einem Malerbetrieb beschäftigt war, musste auf dem Betriebsgelände, das von Wiesen und Obstkulturen umgeben war, ein Gerüst aufstellen. Bei dieser Arbeit wurde er von eine Wespe gestochen. Er erlitt daraufhin einen anaphylaktischen Schock und verstarb. Dass er auf Wespenstiche allergisch reagierte, hatte der Mann nicht gewusst.

