Wohnung verschenkt, Heimkosten daher keine außergewöhnliche Belastung.
Wien. Wenn ein Steuerpflichtiger die Bedürftigkeit eines Elternteils mitverursacht hat, kann er übernommene Heimkosten nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Aus diesem Grund hat der Verwaltungsgerichtshof einem Mann, der von seinem Vater eine Wohnung geschenkt bekommen hat, den Steuerabzugsposten verwehrt (2010/15/0130).

