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Sprache fördert die Schuldvermutung

RechtspanoramaRichard SoyerDie Presse - Recht 2014/71Die Presse - Recht 2014, 17 Heft 7 v. 10.2.2014

Wien. Praktiker des Strafrechts kommunizieren regelmäßig im Sinne der Korrespondenztheorie der Wahrheit, die grundsätzlich gute (Sprach-)Lösungen anbietet. Eine Aussage ist demnach wahr, wenn sie einem existierenden Sachverhalt entspricht. Im Umgang mit der Wirklichkeit ist dennoch Vorsicht geboten, wie andere Wahrheitstheorien belegen.

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