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Insiderhändler müssen vier Jahre in Haft

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2014/63Die Presse - Recht 2014, 19 Heft 6 v. 6.2.2014

Die EU will Marktmissbrauch strenger bestrafen.

Straßburg. Insiderhändler und Finanzmarktbetrüger müssen künftig europaweit mit Haftstrafen von mindestens vier Jahren rechnen. Das Europaparlament in Straßburg verabschiedete Vorgaben für härtere Strafen für Marktmissbrauch wie Insiderhandel, Zins- und Marktmanipulation und die unerlaubte Weitergabe von Informationen.

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