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Kein Wohnrecht für Mörder und Angehörige

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2014/43Die Presse - Recht 2014, 17 Heft 5 v. 27.1.2014

Erbin kann Dauerschuldverhältnis aufkündigen.

Wien. Angesichts einer 20-jährigen Freiheitsstrafe ist für ihn selbst die Entscheidung im Moment eher nicht aktuell, sehr wohl aber für seine Angehörigen: Einem 66-jährigen Mörder, der im Haus des Ermordeten ein Wohnrecht hatte, kann das Dauerschuldverhältnis aufgekündigt werden. Und damit verlieren auch seine Angehörigen das vom Mörder abgeleitete Nutzungsrecht.

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