Erbin kann Dauerschuldverhältnis aufkündigen.
Wien. Angesichts einer 20-jährigen Freiheitsstrafe ist für ihn selbst die Entscheidung im Moment eher nicht aktuell, sehr wohl aber für seine Angehörigen: Einem 66-jährigen Mörder, der im Haus des Ermordeten ein Wohnrecht hatte, kann das Dauerschuldverhältnis aufgekündigt werden. Und damit verlieren auch seine Angehörigen das vom Mörder abgeleitete Nutzungsrecht.

