Prozessieren bringt wenig, sagt ein Experte.
Wien. Wetteronline.de und wetteronlin. de: Dass die beiden Domains so ähnlich sind, führte – wie berichtet – zu einem Rechtsstreit. Der deutsche Bundesgerichtshof entschied: Die Tippfehler-Website darf keine Kunden von wetteronline.de abfangen. Gelöscht werden muss sie aber nicht, weil "wetteronline" bloß ein beschreibender Begriff und kein geschützter Name ist.

