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Domains: Wenig Chancen gegen Trittbrettfahrer

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2014/50Die Presse - Recht 2014, 17 Heft 5 v. 30.1.2014

Prozessieren bringt wenig, sagt ein Experte.

Wien. Wetteronline.de und wetteronlin. de: Dass die beiden Domains so ähnlich sind, führte – wie berichtet – zu einem Rechtsstreit. Der deutsche Bundesgerichtshof entschied: Die Tippfehler-Website darf keine Kunden von wetteronline.de abfangen. Gelöscht werden muss sie aber nicht, weil "wetteronline" bloß ein beschreibender Begriff und kein geschützter Name ist.

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