Bremse für Klagen um griechische Anleihen
Inhaber griechischer Staatsanleihen, die Griechenland wegen des Zwangsumtauschs ihrer Papiere klagen wollen, müssen mit zusätzlichen Komplikationen rechnen. Yves Bot, Generalanwalt beim EuGH, vertritt in seinen Schlussanträgen die Ansicht, dass deutsche Klagen gegen Athen nicht im vereinfachten Weg nach der EU-Zustellungsverordnung dem griechischen Staat zugestellt werden können. Nach Ansicht Bots fallen die geltend gemachten Ansprüche geschädigter Anleger nicht unter "Zivil- und Handelssachen". Die Klagen müssten also im umständlichen Weg der Rechtshilfe übermittelt werden. Endgültig entscheidet der EuGH über die Zustellung; über die Berechtigung der Ansprüche ist damit noch nichts gesagt.

