Die Bank muss laut OGH Konto und Empfängernamen nicht abgleichen.
Wien. Einem Unternehmen passierte im Juli 2010 etwas höchst Ärgerliches: Es wollte via Telebanking rund 17.000 Euro an eine andere Firma überweisen. Und nannte im Überweisungsauftrag zwar deren korrekten Namen und gab auch Empfängerkonto und Bankleitzahl an – nur war die Kontonummer leider falsch. Das Konto existierte zwar tatsächlich, war aber das einer dritten Person.

