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Fehlüberweisung: Empfängerbank haftet nicht

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2014/538Die Presse - Recht 2014, 18 Heft 51 v. 18.12.2014

Die Bank muss laut OGH Konto und Empfängernamen nicht abgleichen.

Wien. Einem Unternehmen passierte im Juli 2010 etwas höchst Ärgerliches: Es wollte via Telebanking rund 17.000 Euro an eine andere Firma überweisen. Und nannte im Überweisungsauftrag zwar deren korrekten Namen und gab auch Empfängerkonto und Bankleitzahl an – nur war die Kontonummer leider falsch. Das Konto existierte zwar tatsächlich, war aber das einer dritten Person.

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