OGH hat schon im Oktober vom Dezember geschrieben.
Wien. Morgen, Dienstag, ist der 16. Dezember. Unlängst gab es aber schon ein Urteil des Höchstgerichts von diesem Tag: Ein Beschluss vom 28. Oktober war bereits mit dem 16. Dezember 2014 datiert worden.
Das Missgeschick beruhe auf einer "fehlerhaften Übertragung der Urschrift", erklärte der Oberste Gerichtshof (OGH). Und berichtigte den kleinen Fehler im November (14 Os 108/14k). Im Verfahren ging es um einen Einbruchsdiebstahl. Dem Angeklagten dürfte das Urteilsdatum aber relativ egal sein. Seine Nichtigkeitsbeschwerde blieb so oder so erfolglos.

