Wien. Mit 1. Januar 2014 ist das Schiedsrechtsänderungsgesetz 2013 (SchiedsRÄG 2013) in Kraft getreten, mit welchem wesentliche – und von Schiedsrechtspraktikern und Akademikern lang erwartete und diskutierte – Änderungen im österreichischen Schiedsrecht herbeigeführt wurden.

