Deutschland: Urteil zu Tippfehler-Domains
Sogenannte Tippfehler-Domains spekulieren darauf, dass sich viele beim Eingeben von Internetadressen vertippen, und wollen mit den "Irrläufern" Werbeeinnahmen lukrieren. Die Betreiber der Originaldomains sehen das meist nicht gern. Wetteronline.de klagte gegen wetteronlin.de, der Fall ging bis vor den deutschen Bundesgerichtshof. Dieser entschied: Die Tippfehlerseite darf wetteronline. de nicht ins Geschäft pfuschen, muss aber nicht gelöscht werden. Denn "wetteronline" sei ein nur beschreibender Begriff und kein Eigenname.

