vorheriges Dokument
nächstes Dokument

NACHRICHTEN

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2014/38Die Presse - Recht 2014, 19 Heft 4 v. 23.1.2014

Deutschland: Urteil zu Tippfehler-Domains

Sogenannte Tippfehler-Domains spekulieren darauf, dass sich viele beim Eingeben von Internetadressen vertippen, und wollen mit den "Irrläufern" Werbeeinnahmen lukrieren. Die Betreiber der Originaldomains sehen das meist nicht gern. Wetteronline.de klagte gegen wetteronlin.de, der Fall ging bis vor den deutschen Bundesgerichtshof. Dieser entschied: Die Tippfehlerseite darf wetteronline. de nicht ins Geschäft pfuschen, muss aber nicht gelöscht werden. Denn "wetteronline" sei ein nur beschreibender Begriff und kein Eigenname.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!