Ausschluss von Vertretung vor dem OGH gerechtfertigt.
Wien. Die Patentanwälte müssen sich endgültig damit abfinden, ihre Mandanten nur noch in zwei Instanzen vertreten zu dürfen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat nichts dagegen einzuwenden, dass in patent- und markenrechtlichen Verfahren seit Jahresbeginn nur Rechtsanwälte als Vertreter in oberster Instanz auftreten dürfen.

