22 Klauseln bei Bob seien unzulässig, urteilt das Gericht.
Wien. Ein neues Gerichtsurteil weist die Telekom Austria in die Schranken. Bei der Billigmarke Bob seien 22 Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unzulässig, urteilte kürzlich das Oberlandesgericht (OLG) Wien, wie der Verein für Konsumenteninformation (VKI) am Mittwoch mitteilte.

