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"Staatsanwälte müssen Manns genug sein"

RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2014/499Die Presse - Recht 2014, 15 Heft 48 v. 24.11.2014

Wien. "Will man an der parlamentarischen Kontrolle der Justiz festhalten, kann man im Grunde nichts gewinnen, wenn man dem Justizminister das Weisungsrecht über die Staatsanwälte wegnimmt." Mit diesen Worten verteidigt Manfred Burgstaller, Doyen der Strafrechtswissenschaft in Österreich, im "Presse"-Interview die nun von einer Arbeitsgruppe unter Burgstallers Beteiligung vorgeschlagene und von Justizminister Wolfgang Brandstetter zum politischen Ziel erhobene Zukunft des ministeriellen Weisungsrechts. Und mehr als das. Burgstaller, der als Rechtsschutzbeauftragter beim Innenministerium einer der drei Weisen ist, die den Justizminister schon jetzt in heiklen Weisungsfällen beraten, ist überzeugt: Für das leidige Thema einer politisch besetzten Spitze für einen Teil der ansonsten unabhängigen Gerichtsbarkeit gibt es bald eine gute Lösung. "Die Weisungsproblematik wird entschärft, das dem Berichtswesen immanente Verzögerungsmoment wird reduziert. Ich halte diese Schritte für praktisch sehr wichtig, und ich nehme an, dass sie bald umgesetzt werden."

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