Zahlung ist nicht am ersten Arbeitstag einzustellen.
Wien. Wenn Eltern dem Kind die nötigen Alimente nicht zahlen, springt der Staat ein. Und zahlt Unterhaltsvorschuss. Nur: Wann ist dieser einzustellen, wenn das Kind zu arbeiten beginnt? Das galt es für den Obersten Gerichtshof (OGH) zu klären.

