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Unterhalt, bis der Lohn aufs Konto kommt

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2014/500Die Presse - Recht 2014, 16 Heft 48 v. 24.11.2014

Zahlung ist nicht am ersten Arbeitstag einzustellen.

Wien. Wenn Eltern dem Kind die nötigen Alimente nicht zahlen, springt der Staat ein. Und zahlt Unterhaltsvorschuss. Nur: Wann ist dieser einzustellen, wenn das Kind zu arbeiten beginnt? Das galt es für den Obersten Gerichtshof (OGH) zu klären.

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