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OGH: Haben das schon 1909 entschieden

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2014/503Die Presse - Recht 2014, 17 Heft 48 v. 24.11.2014

Höchstrichter verweisen auf 105 Jahre altes Urteil.

Wien. An den Obersten Gerichtshof (OGH) darf man sich nur wenden, wenn eine Rechtsfrage noch ungeklärt ist. Bevor man so etwas vermutet, muss man aber alte Urteile anschauen. Ja, auch sehr alte, wie ein aktueller Fall zeigt.

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