Höchstrichter verweisen auf 105 Jahre altes Urteil.
Wien. An den Obersten Gerichtshof (OGH) darf man sich nur wenden, wenn eine Rechtsfrage noch ungeklärt ist. Bevor man so etwas vermutet, muss man aber alte Urteile anschauen. Ja, auch sehr alte, wie ein aktueller Fall zeigt.

