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Kindergeld: GKK haftet für falsche Beratung

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2014/479Die Presse - Recht 2014, 17 Heft 46 v. 10.11.2014

Schadenersatz. Krankenkasse hatte Mutter nicht korrekt über Gesetzeslage informiert, Frau klagte.

Wien. Die Kindergeldmodelle sind offenbar selbst für die dafür zuständige Krankenkasse nicht immer leicht zu durchschauen. Das zeigt ein aktueller Gerichtsfall. Eine Frau, die von der Wiener Gebietskrankenkasse (GKK) falsch beraten wurde, klagte diese auf Schadenersatz: mit Erfolg.

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