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Ausbildung im Krankenstand erlaubt

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2014/436Die Presse - Recht 2014, 17 Heft 42 v. 13.10.2014

Arbeitsrecht. Ein Mann im Burn-out besuchte ein Konzert der Red Hot Chili Peppers und machte eine neue Berufsausbildung. Er dürfe nicht entlassen werden, sagt der OGH.

Wien. Ein Arbeitnehmer darf im Krankenstand nichts unternehmen, was seiner Genesung schadet. Zerstreuung darf er aber suchen. Heißt das auch, dass man schon eine Ausbildung für einen neuen Job machen darf? Diese Frage galt es in einem aktuellen Fall zu klären.

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