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Gewerbsmäßigkeit enger gefasst

RechtspanoramaKlaus SchwaighoferDie Presse - Recht 2014/420Die Presse - Recht 2014, 15 Heft 41 v. 6.10.2014

Innsbruck. Ein Vorschlag der Arbeitsgruppe StGB 2015 verdient volle Unterstützung: eine neue und präzisere Definition dessen, was unter der bisherigen "Gewerbsmäßigkeit" zu verstehen ist. Die Arbeitsgruppe schlägt den Begriff "berufsmäßige Begehung" vor.

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