Gesetzesbeschwerde. Bürger können künftig während laufender Verfahren den Verfassungsgerichtshof anrufen. Es gibt aber Ausnahmen, die bedenklich sein könnten.
Wien. Ab 1. Jänner 2015 soll die sogenannte Normenkontrolle (Gesetzesbeschwerde) eingeführt werden. Damit soll es Bürgern ermöglicht werden, ein Gesetz, von dem sie in einem Zivil- oder Strafprozess betroffen sind, unmittelbar beim Verfassungsgerichtshof anzufechten.

