Wien. Schon mehrere Leute, auch Politiker, mussten sich im Burgenland wegen Scheinanmeldungen von Schülern vor Gericht verantworten. In einem aktuellen Fall darf aber nun ein Schuldirektor hoffen, mit einer geringeren Strafe davonzukommen: Der Oberste Gerichtshof (OGH) ortet Begründungsmängel im Schuldspruch.

