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Sorgerecht: Mutter muss nicht zum Haartest

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2014/425Die Presse - Recht 2014, 17 Heft 41 v. 6.10.2014

Jugendamt hatte in Urinproben Fremdharn vermutet.

Wien. Mehrfach musste eine Mutter Urintests machen. Doch das Ergebnis der Drogenprobe (immer negativ) wurde vom Jugendamt angezweifelt. Es kämpfte dafür, dass die Frau auch zum Haartest muss.

Hintergrund ist ein Antrag der Jugendwohlfahrt, das Sorgerecht zu übertragen. Das Bezirksgericht Klagenfurt gab dem Antrag auf einen Haartest statt, das Landesgericht aber hob diesen Beschluss auf. Entgegen den Behauptungen der Jugendwohlfahrt sei es unwahrscheinlich, dass die Urinproben der Frau durch Fremdharn verfälscht worden seien. Überhaupt sei die Untersuchung nicht relevant, weil niemand behaupte, dass die Frau wegen Drogenkonsums in ihren Erziehungsaufgaben eingeschränkt sei. Eine Haarprobe verstoße gegen das Recht auf Privatleben, Ausnahmegründe lägen hier nicht vor.

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